Die Bausteine der Förderung
Die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Mit der Reform vom 21. Juli 2026 wurden einzelne Sätze angepasst. Für Anträge mit Bestätigung bis zum 20. Juli 2026 gelten die alten Konditionen weiter.
| Baustein | Höhe | Wer bekommt ihn |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | Selbstnutzer beim Tausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder über 20 Jahre alten Gasheizungen |
| Einkommensbonus | +10 bis +40 % | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 50.000 € |
| Höchstsatz | 70 % (80 %) | Summe der Boni ist gedeckelt |
Wie viel Geld ist das konkret?
Förderfähig sind bei einem Einfamilienhaus bis zu 28.000 €. Mit der Grundförderung erhalten Sie also bis zu 8.400 €. Tauschen Sie als Selbstnutzer eine alte Ölheizung, kommen 16 % Klimabonus hinzu. Mit Einkommensbonus sind bis zu 19.600 € möglich. Der förderfähige Höchstbetrag sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €.
Der richtige Ablauf
Erstens: Angebot einholen und einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen. Der Vertrag wird also erst wirksam, wenn die Förderung zugesagt ist.
Zweitens: Antrag im Kundenportal der KfW stellen. Dafür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag, die der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte ausstellt.
Drittens: Erst nach der Zusage beginnt die Umsetzung. Nach Inbetriebnahme reichen Sie die Rechnungen ein, und der Zuschuss wird ausgezahlt.
Wärmepumpe und Photovoltaik kombinieren
Eine Wärmepumpe verbraucht in einem typischen Einfamilienhaus rund 3.000 bis 5.000 kWh Strom im Jahr. Mit einer PV-Anlage decken Sie einen Teil davon selbst, vor allem in der Übergangszeit. Die PV-Anlage wird nicht über KfW 458 gefördert, profitiert aber vom Nullsteuersatz und kann über KfW 270 finanziert werden.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag nach Vertragsabschluss stellen?
Nur, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Ein normaler, sofort wirksamer Auftrag schließt die Förderung aus.
Bekommen Vermieter auch Förderung?
Ja, die Grundförderung von 30 % gilt auch für Vermieter. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchierte Richtwerte für Ostwestfalen-Lippe, Stand 20. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen der jeweiligen Förderstelle und das individuelle Angebot nach dem Vor-Ort-Termin.